Spielgeräte / Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen

Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.

Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV).

Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis und eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag.

Rechtsgrundlage:

Benötigte Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Kopie)
  • Gewerbeanmeldung (Kopie)



Bearbeitungsgebühren:

  • 50,00 € - 300,00 €








Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933

zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen