Spielgeräte / Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen
Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.
Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV).
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis und eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Rechtsgrundlage:
Benötigte Unterlagen:
- Formloser schriftlicher Antrag
- Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
Bearbeitungsgebühren:
- 50,00 € - 300,00 €
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Daut, Monika | 05452 52-30 | 05452 52-930 | ||
Frau Diekmann, Christin | 05452 52-33 | 05452 52-933 |
zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen