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Geburt

Ist ein Kind in Mettingen geboren, so wird die Geburt vom Standesamt Mettingen beurkundet.

Grundlage hierfür ist die Geburtsanzeige, die Auskunft über Geburtsort, Zeitpunkt der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes und Daten über die Eltern des Kindes gibt.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Geburtsanzeige

Geburtsurkunden der Eltern

ggfs. Eheurkunde der Eltern

ggfs. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Ausgestellte Bescheinigungen für gesetzliche Zwecke, etwa für Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe sind ebenfalls kostenfrei. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.

10,00 € (Geburtskunde, jede weitere Urkunde: 5,00 €)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935