Ist ein Kind in Mettingen geboren, so wird die Geburt vom Standesamt Mettingen beurkundet.
Grundlage hierfür ist die Geburtsanzeige, die Auskunft über Geburtsort, Zeitpunkt der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes und Daten über die Eltern des Kindes gibt.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Geburtsanzeige
Geburtsurkunden der Eltern
ggfs. Eheurkunde der Eltern
ggfs. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Ausgestellte Bescheinigungen für gesetzliche Zwecke, etwa für Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe sind ebenfalls kostenfrei. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
10,00 € (Geburtskunde, jede weitere Urkunde: 5,00 €)
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Formulare
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Ansprechpartner
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