Nach Auflösung der Ehe (Tod oder rechtskräftige Scheidung) können Sie im Standesamt wieder den Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe annehmen.
Die Namenserklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Beachten Sie aber, dass sie erst mit Eintrag in das Eheregister, welches das Eheschließungs-Standesamt führt, wirksam wird.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Pass
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt Ihres Eheschließungsortes)
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
21,00 €
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Berling
Tel | 05452 52 - 31 |
Fax | 05452 52 - 931 |
Frau Diekmann
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Fax | 05452 52 - 933 |
Frau Overberg
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