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Namenserklärung (Wiederaufnahme des Geburtsnamens)

Nach Auflösung der Ehe (Tod oder rechtskräftige Scheidung) können Sie im Standesamt wieder den Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe annehmen.

Die Namenserklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Beachten Sie aber, dass sie erst mit Eintrag in das Eheregister, welches das Eheschließungs-Standesamt führt, wirksam wird.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Pass

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt Ihres Eheschließungsortes)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

21,00 €

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935