Suche öffnen Barrierefreiheit Einstellungen Kontaktformular
Einstellungen für die Barrierefreiheit

Schriftgröße
A A A
Kontrastmodus
Eingeschaltet Ausgeschaltet
Bilder
Anzeigen Verbergen

Namensführung in der Ehe

Nach deutschem Recht können Sie zwischen den nachfolgend genannten Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe wählen.

Getrennte Namensführung:

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:
Sabine Sommer & Wolfgang Winter

Ehenamensbestimmung

Sie können bei der Eheschließung auch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.

Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Beachten Sie jedoch, dass eine Ehenamensbestimmung unwiderruflich ist.

Beispiel:
Sabine Winter, geb. Sommer & Wolfgang Winter oder
Sabine Sommer & Wolfgang Sommer, geb. Winter

Doppelname

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel:
Sabine Sommer & Wolfgang Sommer-Winter geb. Winter oder
Sabine Sommer & Wolfgang Winter-Sommer geb. Winter oder
Sabine Sommer-Winter geb. Sommer & Wolfgang Winter oder
Sabine Winter-Sommer geb. Sommer & Wolfgang Winter

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen erklären. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen.

Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten / der Standesbeamtin abgegeben werden.

Voraussetzungen

Unterlagen

Nachträglicher Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens:

Personalausweis / Reisepass

ggfs. Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

gebührenfrei

21,00 € (Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935