Das Schiedsamt ist eine Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung rechtsverbindlich und kostengünstig ermöglicht.
Wann rufe ich die Schiedsfrau / den Schiedsmann meiner Gemeinde an?
Bei den sog. "kleineren" Strafsachen, wie z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit den Nachbarn kann das Schiedsamt angerufen werden.
Schiedsmann:
Dr. Volker Pfenning
Zur Heinrichshöhe 7
49497 Mettingen
Tel. (0 54 52) 34 83
Stellv. Schiedsmann:
Ingo Ostendorf
Höv. Kirchweg 110
49497 Mettingen
Tel. (0 54 52) 91 73 88
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) informiert im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Daut
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
Frau Diekmann
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |