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Schiedsamtswesen

Das Schiedsamt ist eine Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung rechtsverbindlich und kostengünstig ermöglicht.

Wann rufe ich die Schiedsfrau / den Schiedsmann meiner Gemeinde an?

Bei den sog. "kleineren" Strafsachen, wie z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit den Nachbarn kann das Schiedsamt angerufen werden.

Schiedsmann:
Dr. Volker Pfenning
Zur Heinrichshöhe 7
49497 Mettingen
Tel. (0 54 52) 34 83

Stellv. Schiedsmann:
Ingo Ostendorf
Höv. Kirchweg 110
49497 Mettingen
Tel. (0 54 52) 91 73 88

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) informiert im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933