Anmeldung der Wohnung
Sofern Sie nach Mettingen gezogen sind, ist die Anmeldung Ihrer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) erforderlich.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.
Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Dieser ist verpflichtet den Einzug auf der Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.
Sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Anmeldung bei der Meldebehörde) mit.
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind)
Formulare:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Schüttken, Bianca | 05452 52-32 | 05452 52-932 | ||
Frau Overberg, Rita | 05452 52-35 | 05452 52-935 | ||
Frau Lämmel, Julia | 05452 52-37 | 05452 52-937 |
zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen