Gestattung eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, ist der Betrieb einer Gaststätte erlaubnispflichtig.

Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Sofern Sie zu diesen Anlässen tätig werden möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig vor der Veranstaltung mit uns in Verbindung.

Bitte denken Sie zudem daran, dass gerade im Gaststättengewerbe diverse rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Hygienerecht u. a. zu beachten sind. Da diese komplexe Rechtsmaterie hier nicht vollständig dargestellt werden kann, erkundigen Sie sich in der Planungs- und Vorbereitungsphase bitte rechtzeitig bei uns.

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