Asylbewerber nach AsylbLG (Leistungen)

Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte müssen der Gemeinde Mettingen zugewiesen sein und sich hier aufhalten.

Weitere Informationen für Asylbewerber erhalten Sie bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung.












Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-51 Fax 05452 52-951

zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen