Schädlingsbekämpfung

Ratten

Hier einige Tipps, wie Sie dagegen vorbeugen und die Ratten bekämpfen können.

Welche Probleme stellen Ratten dar?
Ratten sind sehr anpassungsfähige Tiere und sind in den unterschiedlichsten Lebensräumen zu finden. Man findet sie nicht nur im Freiland, sondern auch in Wohngegenden und in der Kanalisation, da sie gut klettern, schwimmen und tauchen können. Meistens begegnet man Ratten während der Dämmerung, wegen ihrer Neugier entdeckt man sie aber auch zu anderen Zeiten.

Ratten sind Allesfresser, bevorzugen allerdings Kohlenhydrate, z. B. Getreideprodukte. Die Auswahl der Nahrung ist abhängig von ihrem Lebensraum. Daher kommt es immer häufiger vor, dass Ratten den Müll der Menschen als Nahrung nutzen. Dieses führt allerdings zu Problemen:

Durch Nagen und Wühlen verursachen Ratten Sachschäden, etwa an Kabeln oder Gebäuden.

Die gesundheitlichen Gefahren spielen jedoch eine größere Rolle und sind auch der Grund für die Bekämpfung. Durch Rattenkot und -urin werden Lebensmittel verunreinigt, wodurch Darmerkrankungen (oder z. B. die Weilsche Krankheit) auf Menschen und Tiere übertragen werden.

Woran erkenne ich einen Rattenbefall?
Die deutlichsten Anzeichen für einen Rattenbefall sind Kotspuren. Die Rattenköttel sind ca. 12 - 19 mm lang und haben einen Durchmesser von 3 - 7 mm. Die Wege auf denen Ratten sich aufhalten sind meist glatt und klebrig. Spezialisten können zudem, im Fall eines Rattenbefalls, Nagespuren feststellen.

Falls Sie der Meinung sind, dass sich Ratten auf Ihrem Grundstück aufhalten, sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung (im öffentlichen und im eigenen Interesse) einzuleiten.

Wie bekämpfe ich Ratten?
Bevor Sie mit der Rattenbekämpfung beginnen, sollten Sie feststellen, ob es sich bei dem Befall nur um Ihr Grundstück handelt oder ob auch ihre Nachbarn betroffen sind. So können Sie ggf. gemeinsam gegen die Ratten vorgehen.

Sind mehrere Grundstücke betroffen, sollten Sie das Rattenvorkommen bei dem Ordnungsamt der Gemeinde Mettingen unverzüglich melden.

Die Bekämpfung sollte, wenn möglich, von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und nur mit zugelassenen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden (Adressen finden Sie in einem Branchenbuch oder auf der Internetseite www.dsvonline.de (Tel. 0201 89078040 oder dsv-buero@dsvonline.de) ).

Wenn Sie die Rattenbekämpfung eigenständig durchführen möchten, dann entfernen Sie die auf dem Grundstück umherliegenden Sachen (z. B. Müll, Gerümpel) erst nach der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahme. So lässt sich verhindern, dass die Ratten vertrieben werden und so nicht mehr bekämpft werden können.

Rattenköder finden Sie z. B. in Baumärkten, Gartencentern und Drogerien. Beachten Sie dabei bitte die Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen.

Beachten Sie, dass Rattengift im Freien und in nicht verschließbaren Räumen nicht ungesichert ausgelegt werden darf, sondern Köderboxen verwendet werden müssen. Außerdem sind auffällige Warnzettel an Bereichen, in denen Rattengift ausgelegt wurde, anzubringen.

Die Köderauslegung sollte solange erfolgen, bis keine Annahme des Giftes durch Ratten mehr stattfindet. Eine zu niedrige Menge des Giftes führt zu einer Resistenz der nächsten Generation.  Bitte beseitigen Sie die Reste der Giftköder nach erfolgreicher Bekämpfung vollständig. Nun sollten Sie auch eventuellen Müll auf Ihrem Grundstück beseitigen.

Gibt es Maßnahmen zur Vorbeugung?
Jeder sollte Maßnahmen treffen, um dem Rattenbefall vorzubeugen, z. B.:

  • Entrümpeln Sie regelmäßig und lagern Sie Abfall nicht für längere Zeit auf ihrem Grundstück!. Ansonsten bieten Sie Ratten die perfekte Nist- und Unterschlupfmöglichkeit.
  • Müllsäcke und Gelbe Säcke sollten Sie erst am Abholtag an der Straße bereitstellen.
  • Angebissene Speisen gehören in einen Abfalleimer.
  • Speisereste sollten nicht über die Toilette und somit über die Kanalisation entsorgt werden, da sonst Ratten angelockt werden.
  • Fleischreste, Fisch, Käse, usw. sind über den Restmüll zu entsorgen. Auf Ihren Kompost gehören nur pflanzliche Nahrungsmittel in nzubereitetem Zustand.
  • Nahrungs- oder Futtermittel, z. B. für Haustiere oder wilde Vögel, sollten nicht offen auf Ihrem Grundstück stehen.

Um das Eindringen von Ratten in das Gebäude zu verhindern:

  • versiegeln Sie Luken an Ihrem Haus
  • vergittern Sie Kellerfenster und Lüftungsschächte
  • versehen Sie Abflusssysteme mit Rückschlagklappen
  • reparieren Sie defekte Kanalrohre und Hausanschlüsse

Verantwortlich für die Koordination der Rattenbekämpfung auf allen öffentlichen Grundstücken und in der Kanalisation ist das Ordnungsamt der Gemeinde Mettingen.

Bei Fragen zur Rattenbekämpfung oder Hinweisen auf Rattenbefall wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Mettingen:

Frau Daut
Tel.: 05452-5230
E-Mail: Kontaktformular

Herausgeber:
Gemeinde Mettingen, Ordnungsamt
Markt 6 -8, 49497 Mettingen
www.mettingen.de

Januar 2015












Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933

zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen