Spielgeräte / Erlaubnis zum Aufstellen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf der Erlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag
  • Personalausweis
  • Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart „9“)
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf)
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung



Bearbeitungsgebühren:

  • 1.100,00 Euro








Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
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zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen