Wasser- und Bodenverbandsgebühr

Umlegung des Unterhaltungsverbandes der Gemeinde Mettingen für fließende Gewässer.

Der jährliche Gebührensatz beträgt zur Zeit je Quadratmeter im Einzugsbereich des Unterhaltungsverbandes

a)  0,1419 €/a  im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Mettinger Aa"
b)  0,1711 €/a  im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Recker Aa"
c)  0,2110 €/a  im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Bardelgraben"
d)  0,1686 €/a  im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Düsterdieker Aa"
e)  0,1800 €/a  im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Düte"

Bei Grundstücken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles wird die er­mittelte Fläche mit 2,0 vervielfacht. Die beiliegende Karte, in der der im Zusammenhang bebaute Ortsteil gekennzeichnet ist, ist Bestandteil dieser Satzung (einsehbar im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, Zimmer Nr. 4).

Für im Liegenschaftskataster als forstwirtschaftlich ausgewiesene Flächen mit einer Größe von mehr als  1 ha wird eine Ermäßigung von 50 % des Gebührensatzes zu a) bis e) gewährt.

Stichtag für die Ermittlung der Grundstücksfläche ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Maßgebend sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster des Kreises Steinfurt.












Ansprechpartner:

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E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
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zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen