Wasser- und Bodenverbandsgebühr
Umlegung des Unterhaltungsverbandes der Gemeinde Mettingen für fließende Gewässer.
Der jährliche Gebührensatz beträgt zur Zeit je Quadratmeter im Einzugsbereich des Unterhaltungsverbandes
a) 0,1419 €/a im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Mettinger Aa"
b) 0,1711 €/a im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Recker Aa"
c) 0,2110 €/a im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Bardelgraben"
d) 0,1686 €/a im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Düsterdieker Aa"
e) 0,1800 €/a im Bereich des Unterhaltungsverbandes "Düte"
Bei Grundstücken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles wird die ermittelte Fläche mit 2,0 vervielfacht. Die beiliegende Karte, in der der im Zusammenhang bebaute Ortsteil gekennzeichnet ist, ist Bestandteil dieser Satzung (einsehbar im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, Zimmer Nr. 4).
Für im Liegenschaftskataster als forstwirtschaftlich ausgewiesene Flächen mit einer Größe von mehr als 1 ha wird eine Ermäßigung von 50 % des Gebührensatzes zu a) bis e) gewährt.
Stichtag für die Ermittlung der Grundstücksfläche ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Maßgebend sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster des Kreises Steinfurt.
wichtige Dokumente:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Daut, Monika | 05452 52-30 | 05452 52-930 | ||
Frau Diekmann, Christin | 05452 52-33 | 05452 52-933 |