Gewerbeabmeldung
Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet.
Abmeldepflichtig sind:
- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Keine Gewerbe sind:
- Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
- Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
- bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. an folgende Stellen informiert:
- Finanzamt
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Bundesagentur für Arbeit
- Registergericht
Rechtsgrundlage:
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- ggfs. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes
Formulare:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Daut, Monika | 05452 52-30 | 05452 52-930 | ||
Frau Diekmann, Christin | 05452 52-33 | 05452 52-933 |