Gewerbeabmeldung

Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung aufgeben, sind Sie gleichzeitig zur Abmeldung des Gewerbes verpflichtet.

Abmeldepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Keine Gewerbe sind:

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
  • Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
  • bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Von der Gewerbeabmeldung werden u. a. an folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Registergericht

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • ggfs. Gewerbeanmeldung
  • ggfs. Betriebsanschrift des neuen Betriebes











Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933