Gewerbeanmeldung

Sofern Sie in Mettingen ein stehendes Gewerbe, eine unselbständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung eröffnet haben oder einen bereits bestehenden Betrieb fortführen, sind Sie gleichzeitig zur Anmeldung des Gewerbes verpflichtet.

Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Keine Gewerbe sind:

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft),
  • Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die
  • bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Von der Gewerbeanmeldung werden u. a. an folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Registergericht

Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer teilen Sie uns bitte formlos mit.

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • ggfs. gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
  • ggfs. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
  • ggfs. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen

wichtige Informationen der Bezirksregierung Münster:




Bearbeitungsgebühren:

  • 26,00 € (natürliche Person und jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften)

  • 33,00 € (juristische Person)

  • 13,00 € (jeder weitere gesetzliche Vertreter der juristischen Person)









Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933