Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich.

Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Unterlagen

ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Antrag stellen unter

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)












Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-32 Fax 05452 52-932
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-35 Fax 05452 52-935
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-37 Fax 05452 52-937

zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen