Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist nach § 45 der Straßenverkehrsordnung eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Diese ist vor Beginn der Maßnahme rechtzeitig (in der Regel 14 Tage vorher) einzuholen. Die Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist bzw. ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet oder geregelt wird und ob bzw. wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.

Der Antrag ist beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zu stellen.

Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:

Tel.: (0 25 51) 69 13 75
Fax: (0 25 51) 69 13 01
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Straßensperrung
  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan



Bearbeitungsgebühren:

  • Bitte erfragen!
  • Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) von Kreis Steinfurt erhoben.








Ansprechpartner:

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zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen