Osterfeuer
Grundsätzlich gilt: Je weniger Feuer abgebrannt werden, desto geringer sind die Belastungen für die Umwelt. Daher hat der Rat der Gemeinde Mettingen eine ordnungsbehördliche Verordnung mit folgenden Regelungen beschlossen:
- Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Nachbarschaften und Vereinen durchgeführt werden.
- Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dem Ordnungsamt -spätestens eine Woche vor Ostern- vom Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
- Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände verbrannt werden.
- Osterfeuer dürfen maximal 30 m3 (Nachbarschaften) oder 50 m3 groß sein.
- Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Das Osterfeuer ist bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen.
Osterfeuer sind bis spätestens eine Woche vor Ostern dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro / Ordnungsamt (Zimmer 3 / 4).
benötigte Unterlagen:
- schriftlicher Antrag (ggfls. mit Lageplan)
Formulare:
wichtige Dokumente:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Daut, Monika | 05452 52-30 | 05452 52-930 | ||
Frau Diekmann, Christin | 05452 52-33 | 05452 52-933 |
zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen