6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mettingen vom 22.10.2008
Artikel I:
§ 14 Gebührensätze
erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,68 €/cbm eingeleitetem Abwassers. Darin ist ein verschmutzungsabhängiger Gebührenanteil in Höhe von 0,87 €/cbm enthalten.
(2) Die Abwasservorbehandlungsgebühr beträgt 0,50 €/cbm eingeleitetem Abwassers.
(3) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeweils volle 25 Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche im Sinne des § 13 Abs. 1 5,50 €.
Artikel II:
Die 6. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung:
6. Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Mettingen vom 22.10.2008
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mettingen, 13.12.2018
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
gez. Rählmann