Leitlinien der Gemeinde Mettingen für einen kommunalen Kinder- und Jugendschutz

Im Rahmen des Projektes „Jugendgerechte Kommune“ setzt sich die Gemeinde Mettingen seit Jahren dafür ein, dass junge Menschen an allen sie betreffenden kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden und sie das Gemeindeleben aktiv mitgestalten können. Sie sollen dadurch die Chance erhalten, gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen starke Demokraten zu werden und geschützter vor Gefahren sein. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in einer modernen Gesellschaft eben nicht alleinige Aufgabe des gesetzlich für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe (Kreis/Jugendamt) sondern gesamtgesellschaftliche Verpflichtung.  Niemand kann Kinder erfolgreich schützen, ohne dies gemeinsam mit Anderen (Politkern, Organisationen, Einrichtungen Vereine usw,) auf den Weg zu bringen.

Vor diesem Hintergrund treten wir als Gemeinde, Verwaltung wie Politik, für Kinder, Jugendliche und ihre Rechte ein und zugleich für Rechte und Chancen von Eltern, Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre haben ein Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt (Artikel 19 der Konvention über die Rechte des Kindes) und diese  gelten unabhängig von Alter, Geschlecht, Gender, Gender-Identität, sexueller Orientierung, Nationalität, Herkunft, Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, Sprache, politische Meinung oder religiöse Glaubensrichtung, Familienstand, Behinderung, physische oder psychische Krankheit, Familie, wirtschaftlicher Situation, Klasse, Vorstrafen.

Die Gemeinde Mettingen verpflichtet sich diesen Grundsätzen und trifft folgende Leitlinien zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes auf kommunaler Ebene:

  1. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt ist unsere Verantwortung und Pflicht.  Die Gemeinde Mettingen mit allen Mitarbeitenden und Einrichtungen, die für uns und in unserem Namen tätig werden, werden Kinder und Jugendliche weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen.
     
  2. Personen, die ein Risiko für Kinder und Jugendliche darstellen, halten wir auf Distanz und ergreifen strenge Maßnahmen gegen Mitarbeitende, Partner oder Besuchende, die Gewalt gegen Kinder der Jugendliche ausüben
     
  3. Wir tolerieren weder Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein.
  4. Wir bieten Kindern oder jungen Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten Zugang zu akutem Schutz.
     
  5. Kinder und Jugendliche, die an gemeindeeigenen Projekten, Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen, wollen wir besonders vor Missbrauch, Ausbeutung und Gewalt schützen.
     
  6. Wir arbeiten daran, dass allen Kindern und Jugendlichen in Mettingen, bewusst ist, dass wir alles tun, um Gewalt, die von unseren Mitarbeitenden, Partnern oder Besuchenden ausgeht, zu verhindern. Sollte eine Gewalttat verübt werden, so wissen alle Kinder und Jugendlichen, wie dieser Fall gemeldet werden muss und werden darin bestärkt, dies auch zu tun.
     
  7. Wir fördern die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen. Wir fördern lokale Beteiligungsprojekte, in denen Kinder und Jugendliche ermuntert werden, ihre Meinung zu äußern.
     
  8. Wir setzen uns fortlaufend für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines kinder-, jugend– und familienfreundlichen Umfelds ein.
     
  9. Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns arbeiten oder mit uns zusammenarbeiten ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen. Insbesondere Vereine, Verbände etc., die von uns finanziell gefördert werden verpflichten sich, aktiv Kinder- und Jugendschutz wahrzunehmen.

gez.

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeiterin

Christina Rählmann