Abfallbeseitigung
Die Gemeinde erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
- Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gemeindegebiet,
- Information der Bürger über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen,
- Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist,
- Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Gemeindegebiet.
Weitere Informationen zur den Abfallbeseitigungsgebühren entnehmen Sie bitte der "Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung".
Der Sozial-, Jugend-, Sport- und Seniorenausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 (TOP 5) beschlossen, dass die Gemeinde Mettingen Pflegebedürftigen, die ihre Inkontinenz durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, unentgeltlich ein 80‑l‑Müllgefäß als zusätzliches Müllgefäß zur Verfügung stellt.
Hinweis:
Diese "Pflegetonne" gibt es nicht für "Windelkinder", sondern nur für Personen mit einer ärztlich bescheinigten Inkontinenz.
Wenn bis zum 30.11.2022 kein Folgeantrag für das Kalenderjahr 2023 gestellt wird, wird die vorhandene "Pflegetonne" in eine kostenpflichtige 80-l-Restmülltonne umgewandelt.
Die Bereitstellung der "Pflegetonne" gilt unbeschadet der Regeln der Abfallentsorgungs‑/ Gebührensatzung, d. h. diese Regeln gelten uneingeschränkt.
Die Bereitstellung der "Pflegetonne" ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Mettingen.
Formulare:
wichtige Dokumente:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Diekmann, Christin |
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Frau Schüttken, Bianca |
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Frau Overberg, Rita |
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