Gewerbeummeldung

Sofern Sie ein stehendes Gewerbe, eine unselbständige Zweistelle oder eine Zweigniederlassung innerhalb von Mettingen verlegen oder Sie einen Wechsel des Gewerbegegenstandes vornehmen möchten oder auch eine Ausdehnung auf Waren und Leistungen erfolgen soll, die bislang nicht geschäftsüblich waren oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, sind Sie zur Ummeldung des Gewerbes verpflichtet.

Ummeldepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Von der Gewerbeummeldung werden u. a. an folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Registergericht

Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer teilen Sie uns bitte formlos mit.

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • ggfs. gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
  • ggfs. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
  • ggfs. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen

wichtige Informationen der Bezirksregierung Münster:




Bearbeitungsgebühren:

  • 26,00 € (natürliche Person und jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften)

  • 33,00 € (juristische Person)

  • 13,00 € (jeder weitere gesetzliche Vertreter der juristischen Person)









Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933