Mit Wirkung vom 01.06.2004 ist die grundsätzliche Abmeldepflicht innerhalb Deutschlands entfallen.
Sie sind lediglich dann zur Abmeldung verpflichtet,
wenn Sie ins Ausland verziehen,
wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben,
oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.
Eine Abmeldung ist frühstens eine Woche vor Auszug möglich.
Sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Abmeldung bei der Meldebehörde) mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Nationalpass / Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Lämmel
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Frau Overberg
Tel | 05452 52 - 35 |
Fax | 05452 52 - 935 |
Frau Schüttken
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Fax | 05452 52 - 932 |