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Abmeldung der Wohnung

Mit Wirkung vom 01.06.2004 ist die grundsätzliche Abmeldepflicht innerhalb Deutschlands entfallen.

Sie sind lediglich dann zur Abmeldung verpflichtet,

  • wenn Sie ins Ausland verziehen,

  • wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben,

  • oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.

Eine Abmeldung ist frühstens eine Woche vor Auszug möglich.

Sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Abmeldung bei der Meldebehörde) mit.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Nationalpass / Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932