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Anmeldung der Wohnung

Sofern Sie nach Mettingen gezogen sind, ist die Anmeldung Ihrer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) erforderlich.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.

Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Dieser ist verpflichtet den Einzug auf der Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.

Sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Anmeldung bei der Meldebehörde) mit.

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde

Wohnungsgeberbescheinigung (wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932