Sofern Sie nach Mettingen gezogen sind, ist die Anmeldung Ihrer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) erforderlich.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.
Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Dieser ist verpflichtet den Einzug auf der Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen.
Sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Anmeldung bei der Meldebehörde) mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung (wenn Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind)
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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