Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die alle Entscheidungen beinhaltet, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister persönlich bei jeder Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Der Antrag wird für Sie an das Bundesamt für Justiz, Gewerbezentralregister, in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. Postanschrift der Behörde, Aktenzeichen und Verwendungszweck
ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, bietet Ihnen das Bundesamt für Justiz inzwischen auch die Möglichkeit, den „Online-Antrag“ zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundesjustizamt.de.
Sie können den Antrag auch online bei der Gemeinde Mettingen stellen, die diesen an das Bundeszentralregister weiterleitet.
Kosten
13,00 €
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von ca. 1 – 2 Wochen wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister per Post an Ihre Meldeanschrift oder an die anfordernde Behörde gesandt.
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Tel | 05452 52 - 35 |
Fax | 05452 52 - 935 |
Tel | 05452 52 - 32 |
Fax | 05452 52 - 932 |