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Bauantrag

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt des Kreises Steinfurt
 -
Dienststelle Tecklenburg -
Ansprechpartner: Fr. Wäldele Tel. 02551 / 693332

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 63 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 62 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.

Voraussetzungen

Unterlagen

Antragsformular "Bauantrag"

Lageplan (1 : 500)

Baubeschreibung

Bauzeichnungen

Betriebsbeschreibung (gewerbl. Bauvorhaben)

Berechnung des Rauminhaltes, des Rohbau- bzw. Herstellungswertes

Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (Bebauungsplangebiet)

Berechnung der Geschossigkeit (Bebauungsplangebiet)

Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung

Nachweis der Spielfläche für Kleinkinder (ab 3 Wohnungen)

Nachweis der notwendigen Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen

"Entwässerungsantrag" und Entwässerungspläne

Standsicherheitsnachweis - Nachweis des Wärmeschutzes

Nachweis des Schallschutzes - Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten

Nachweis des Bauvorlageberechtigten soweit erforderlich

Erhebungsbogen für Baustatistik

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Sieker
Tel   05452 52 - 60
Fax 05452 52 - 960