In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt des Kreises Steinfurt
- Dienststelle Tecklenburg -
Ansprechpartner: Fr. Wäldele Tel. 02551 / 693332
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 63 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 62 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.
Voraussetzungen
Unterlagen
Antragsformular "Bauantrag"
Lageplan (1 : 500)
Baubeschreibung
Bauzeichnungen
Betriebsbeschreibung (gewerbl. Bauvorhaben)
Berechnung des Rauminhaltes, des Rohbau- bzw. Herstellungswertes
Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (Bebauungsplangebiet)
Berechnung der Geschossigkeit (Bebauungsplangebiet)
Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung
Nachweis der Spielfläche für Kleinkinder (ab 3 Wohnungen)
Nachweis der notwendigen Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen
"Entwässerungsantrag" und Entwässerungspläne
Standsicherheitsnachweis - Nachweis des Wärmeschutzes
Nachweis des Schallschutzes - Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten
Nachweis des Bauvorlageberechtigten soweit erforderlich
Erhebungsbogen für Baustatistik
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 60 |
Fax | 05452 52 - 960 |