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Beglaubigungen

Sofern Sie u. a. Zeugnisse, Ihren Personalausweis oder auch Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich gern an uns.

Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, amtlich beglaubigen. (Ausnahme: Personenstandsurkunden)

Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Voraussetzungen

Unterlagen

Originaldokument (keine Kopien)

bei Beglaubigung der Unterschrift:

Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Personalausweis, Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

2,00 € für einseitige Dokumente (Kopierkosten sind enthalten)

5,00 € für mehrseitige Dokumente (Kopierkosten sind enthalten)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932