Sofern Sie u. a. Zeugnisse, Ihren Personalausweis oder auch Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich gern an uns.
Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, amtlich beglaubigen. (Ausnahme: Personenstandsurkunden)
Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Voraussetzungen
Unterlagen
Originaldokument (keine Kopien)
bei Beglaubigung der Unterschrift:
Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Personalausweis, Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
2,00 € für einseitige Dokumente (Kopierkosten sind enthalten)
5,00 € für mehrseitige Dokumente (Kopierkosten sind enthalten)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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