Sie sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug zur Abmeldung verpflichtet,
wenn Sie ins Ausland verziehen,
wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben,
oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.
Eine Abmeldung ist frühstens eine Woche vor Auszug möglich.
Sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, bevollmächtigen Sie eine Person und geben Sie die benötigen Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Abmeldung) mit.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Nationalpass / Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Lämmel
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Frau Schüttken
Tel | 05452 52 - 32 |
Fax | 05452 52 - 932 |