Bauantrag
In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt des Kreises Steinfurt
- Dienststelle Tecklenburg -
Ansprechpartner: Fr. Wäldele Tel. 02551 / 693332
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65, 66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 67 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.
Unterlagen für einen Bauantrag
- Antragsformular "Bauantrag"
- Lageplan (1 : 500)
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
- Betriebsbeschreibung (gewerbl. Bauvorhaben)
- Berechnung des Rauminhaltes, des Rohbau- bzw. Herstellungswertes
- Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (Bebauungsplangebiet)
- Berechnung der Geschossigkeit (Bebauungsplangebiet)
- Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung
- Nachweis der Spielfläche für Kleinkinder (ab 3 Wohnungen)
- Nachweis der notwendigen Einstellplätze und Fahrradabstellanlagen
- "Entwässerungsantrag" und Entwässerungspläne
- Standsicherheitsnachweis - Nachweis des Wärmeschutzes
- Nachweis des Schallschutzes - Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten
- Nachweis des Bauvorlageberechtigten soweit erforderlich
- Erhebungsbogen für Baustatistik
Weitere Hinweise:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Krause-Hettlage, Michael |
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zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen