Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z. B.:
- Führungszeugnisse für private Zwecke (N),
- Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (O),
- erweiterte Führungszeugnisse (E) und
- Europäische Führungszeugnisse.
Sie können das Führungszeugnis persönlich bei jeder Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Der Antrag wird für Sie an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.
Innerhalb von ca. 1 – 2 Wochen wird das Führungszeugnis per Post an Ihre Meldeanschrift oder an die anfordernde Behörde gesandt.
Sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, bietet Ihnen das Bundesamt für Justiz inzwischen auch die Möglichkeit, den „Online-Antrag“ zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundesjustizamt.de.
Sie können den Antrag (Führungszeugnis Belegart N) auch online bei der Gemeinde Mettingen stellen, die diesen an das Bundeszentralregister weiterleitet.
Wichtig: Ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) oder ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O) muss weiterhin persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Mettingen beantragt werden.
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (einfaches Führungszeugnis Belegart N)
Benötigte Unterlagen.
- Personalausweis / Reisepass
- ggfs. Postanschrift der Behörde, Aktenzeichen und Verwendungszweck
- ggfs. schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
Bearbeitungsgebühren:
- 13,00 € - 17,00 €
Rechtsgrundlage:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Schüttken, Bianca | 05452 52-32 | 05452 52-932 | ||
Frau Overberg, Rita | 05452 52-35 | 05452 52-935 | ||
Frau Lämmel, Julia | 05452 52-37 | 05452 52-937 |