Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis / Verlustanzeige / PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Im November 2010 wurde der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Seither ist der deutsche Personalausweis für das Ausweisen in der digitalen Welt (online Ausweis-Funktion) geeignet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Welche Staaten einen Personalausweis unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie gern bei uns. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte auch bei der jeweiligen Botschaft oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
Weitere Informationen (Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder) finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweis
Antragstellung:
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dass Sie in Mettingen gemeldet sind.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, da Sie den Antrag im Bürgerbüro eigenhändig unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Dagegen kann der Personalausweis aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Ab dem 02. August 2021 sind die Fingerabdrücke für den Personalausweis ab 6 Jahren Pflicht.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-Jährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, ist das schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde.
Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen.
Bearbeitungszeit:
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 2 - 3 Wochen. Sollten Sie dringend einen Personalausweis benötigen, besteht die Möglichkeit einen Vorläufigen Personalausweis auszustellen.
Gültigkeit:
6 Jahre (unter 24 Jahren)
10 Jahre (ab 24 Jahren)
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein Vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist max. drei Monate gültig.
Verlustanzeige
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."
Rechtsgrundlage:
benötigte Unterlagen:
- bisheriger Reisepass / Personalausweis
- Geburtsurkunde / Kinderausweis / Kinderreisepass bei Minderjährigen
- Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten bei unter 16-Jährigen
- biometrisches Lichtbild
- Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen
Formulare:
Bearbeitungsgebühren:
- 37,00 € (ab 24 Jahren)
- 22,80 € (unter 24 Jahren)
- 10,00 € (Vorläufiger Personalausweis)
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Diekmann, Christin |
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Frau Schüttken, Bianca |
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Frau Overberg, Rita |
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