Spielgeräte / Erlaubnis zum Aufstellen
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf der Erlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.
Rechtsgrundlage:
benötigte Unterlagen:
- schriftlicher Antrag
- Personalausweis
- Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
- Führungszeugnis (Belegart „O“)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart „9“)
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf)
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung
Bearbeitungsgebühren:
- 1.100,00 Euro
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Daut, Monika |
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Frau Diekmann, Christin |
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zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen