Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich.
Für diesen Fall erhalten Sie bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein sowie einen Erhebungsbogen. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen beim untersuchenden Arzt abzugeben und dient ihm als Abrechnungsunterlage.
Rechtsgrundlage:
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Diekmann, Christin |
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Frau Schüttken, Bianca |
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Frau Overberg, Rita |
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zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen