Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich.

Für diesen Fall erhalten Sie bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein sowie einen Erhebungsbogen. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen beim untersuchenden Arzt abzugeben und dient ihm als Abrechnungsunterlage.

Rechtsgrundlage:

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass











Ansprechpartner:

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E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933
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zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen