Bekanntmachung über die Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin und der Wahl zur Vertretung der Gemeinde Mettingen am 13.09.2020 gemäß § 66 des Kommunalwahlgesetzes
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 nach entsprechender Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 i. V. m. § 66 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)
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