Bebauungsplan Nr. 63 "Gewerbegebiet Nordschacht"

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mettingen:

Bebauungsplan Nr. 63 "Gewerbegebiet Nordschacht"

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

          gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

          in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist

          Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

          gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 63 "Gewerbegebiet Nordschacht" gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die gewerbliche Wiedernutzung im nördlichen und nordwestlichen Bereich der Nordschachtflächen planungsrechtlich abzusichern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 "Gewerbegebiet Nordschacht" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.

Gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden in der Zeit vom

08.07.2022 bis einschließlich 09.08.2022

stattfindet.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:

Art der vorhandenen Informationen

Quelle

Schutzgut / Thematischer Bezug

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet Nordschacht“

erstellt vom Bauamt, Mettingen

Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung

-Emissionen, Abfälle und Abwässer:

Mit Rücksicht auf umliegende Nutzungen erfolgt im Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen Anlagen-/Betriebsarten eine Gliederung auf der Grundlage des Abstandserlasses (2007). Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die betroffene Bevölkerung, die Menschen und deren Gesundheit im als auch im Umfeld des Plangebietes als auch auf das kulturelle Erbe sind daher nicht zu erwarten.

Das anfallende Schmutz- und Regenwasser wird im Trennsystem entsorgt. Das Schmutzwasser wird über die vorhandene Kanalisation der gemeindlichen Kläranlage zugeführt, die über eine ausreichende Reinigungsleistung verfügt. Das Regenwasser wird über die vorhandene Kanalisation in ein Regenrückhaltebecken nördlich des ehemaligen Betriebsgeländes „Nordschacht“ geleitet.

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, Natura2000:

Mit der geplanten Nutzung dieses bislang bereits intensiv gewerblich genutzten Bereiches wird kein Eingriff in Natur und Landschaft, durch die Wiedernutzung einer sehr stark versiegelten Fläche (Nordschachtgelände) hervorgerufen. Die nordwestlich, nördlich und nordöstlich vorhandenen Waldbereiche bleiben unangetastet.

Erhebliche Auswirkungen des vorliegenden Bebauungsplanes auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem Stand nicht gesehen. Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Vorsorglich werden dennoch Hinweise zum Artenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen.

Eine Betroffenheit der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) kann ausgeschlossen werden, da das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet in über 5.400 m Entfernung zum Verfahrensbereich gelegen ist.

Fläche, Boden, Wasser, Boden-/

Flächen-/Hochwasserschutz:

Durch die Wiedernutzung einer nahezu zu 100 % versiegelten und bislang bereits intensiv gewerblich genutzten Fläche sind keine gravierenden Auswirkungen zu erwarten.

Eine Niederschlagsversickerung ist aufgrund der gewerbebedingten hohen Versiegelungsintensität nicht möglich. Das anfallende Schmutz- und Regenwasser wird im Trennsystem entsorgt. Gleichwohl wird durch einen Hinweis im Bebauungsplan die Empfehlung ausgesprochen, unbelastetes Niederschlagswasser für Bewässerungszwecke zu verwenden.

Altlasten sind für den Planbereich nicht bekannt.

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der bei Starkregenereignissen in Teilen der Fläche geringfügig (bis 0,5 m) überflutet werden kann.

Landschaft, Landschaftsbild:

Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind aufgrund der vorhandenen Wall- und Waldflächen die erhalten bleiben nicht zu erwarten.

-Landschafts- und sonstige relevante Fachpläne:

Der Verfahrensbereich liegt innerhalb des Landschaftsplanes II Schafbergplatte und stellt sich als langjährig vorhandenes Betriebsgelände des Nordschachtes, das dem Kohlebergbau gedient hat, dar.

Luft und Luftqualität, Klima und Klimaschutz:

Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die Bauleitplanung nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Wiedernutzung ehemals intensiv genutzter Gewerbeflächen und die Festsetzung der Grundflächenzahlen von 0,8 bzw. 0,9 Entsiegelungen und somit zusätzliche Begrünungen stattfinden, die sich positiv auf das Mikroklima vor Ort auswirken können. 

Kultur- und sonstige Sachgüter:

Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind, es zurzeit noch nicht absehbar ist, ob der vorhandene Förderturm und das Kesselhaus künftig als gewerbliche Denkmale ausgewiesen werden da das Unterschutzstellungsverfahren noch läuft und die Vorgehensweise für den Fall des Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt wird, sind erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 63 "Gewerbegebiet Nordschacht " wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Mettingen, den 29.06.2022

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin

Rählmann

Entwurf des Bebauungsplanes

Begründung und Umweltbericht