2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Ortslage 1" im beschleunigten Verfahren

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mettingen:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Ortslage 1" im beschleunigten Verfahren

hier:   Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

          gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist

Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand.

Gemäß § 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung und von dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 bzw. § 2a BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Ortslage 1“ ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Ortslage 1“ mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom

08.07.2022 bis einschließlich 18.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich ausliegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Ortslage 1" im beschleunigten Verfahren wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Mettingen, den 29.06.2022

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin

Rählmann

Entwurf des Bebauungsplanes

Begründung

Artenschutzprüfung