Erlass der Außenbereichssatzung „Pötterweg“
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mettingen:
Erlass der Außenbereichssatzung „Pötterweg“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist
und der Offenlegung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 (2) BauGB
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat am 22.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB für den Erlass von Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB wird gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden gem. § 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.“
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Absicherung und maßvolle Erweiterung von bereits bebauten Bereichen im Außenbereich, die auf Grund der vorhandenen Bebauung von einigem Gewicht dem Außenbereich bereits unwiderruflich entzogen wurden.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen
Der Geltungsbereich der Planung ist in der anliegenden Plankarte durch eine schwarze Linie umrandet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Außenbereichssatzung „Pötterweg“
einschließlich örtlicher Bauvorschriften mit Begründung in der Zeit vom 08.07.2022 bis einschließlich 09.08.2022 öffentlich aus und kann im Rathaus Mettingen, Markt 6 – 8, 49497 Mettingen Zimmer 200, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Bestätigung
Gem. § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Mettingen vom 22.06.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung und zur Offenlegung wird hiermit gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mettingen, den 29.06.2022
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann