5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettingen ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches (in der aktuell wirksamen Fassung) berichtigt worden.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Grundlage für diese Berichtigung ist die vom Rat der Gemeinde Mettingen in seiner Sitzung am 14.12.2022 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Erweiterung Sandbrink". Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Erweiterung Sandbrink" ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 23.12.2022 in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst, indem anstelle der bisherigen Darstellungen „gewerbliche Bauflächen“ künftig „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Diese Berichtigung erstreckt sich über den Bereich, der in dem anliegenden Übersichtsplan durch eine durchgezogene Linie umrandet ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen wirksam. Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, Zimmer 200
(2. Obergeschoss), während der Dienststunden bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dienststunden sind:
vormittags:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
nachmittags:
Montag bis Mittwoch von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Mettingen, den 09.01.2023
Die Bürgermeisterin
Rählmann