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Eheschließung / Trauung

Anmeldung der Eheschließung:

Wenn auch Sie beabsichtigen in Mettingen Ihre Ehe zu schließen, wenden Sie sich gerne an uns.

Sollten Sie in Mettingen mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sein, kann die Anmeldung mit den benötigten Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung auch direkt bei uns erfolgen. Besteht Ihr Wohnsitz nicht in unserer Gemeinde ist die Eheschließung in dem Standesamt anzumelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Sobald Ihre Unterlagen geprüft sind und keine Ehehindernisse festgestellt werden konnten, ist es möglich innerhalb von 6 Monaten einen verbindlichen Trautermin zu vereinbaren.

Wir freuen uns auf einen persönlichen Besuch im Mettinger Standesamt, beantworten gerne Fragen zur Namensführung in der Ehe sowie zum Ablauf Ihrer Trauung (z. B. ob Trauzeugen benannt werden sollen) und halten auch eine Auswahl verschiedener Stammbücher für Sie bereit.

Bei Fragen rund um Ihre standesamtliche Trauung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Termine:

Termine zu den Öffnungszeiten des Rathauses sind nach Absprache möglich.

Freie Termine am Wochenende (Stand: 19.12.2024):

08. Februar

07. + 08. März

11. + 12. April

09. Mai

23. + 24. Mai

13. + 14. Juni

04. Juli

18. + 19. Juli

01. + 02. August

16. August

05. September

10. Oktober

24. + 25. Oktober

Am Freitagnachmittag trauen wir um 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Samstagvormittag um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, und 12:00 Uhr.

Termine können ab dem 01.09. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr angefragt werden.

Trauzimmer:

Für Ihre standesamtliche Trauung haben wir zwei besondere Örtlichkeiten ausgewählt.

Im Jahr 2008 ist das Mettinger Rathaus in das umgebaute ehemalige Romantik Hotel umgezogen. Im vorderen Teil des Gebäudes befindet sich nun die Gemeindeverwaltung einschließlich des Standesamtes, der hintere Teil wird weiterhin als Hotel und Restaurant geführt

Seit dem Umzug wird für Sie in den Räumlichkeiten des „Hauses Telsemeyer" auch die Upkammer zur Trauung hergerichtet.

Wer das Gebäude am Markt von der Sunderstraße aus betritt, dem eröffnen sich nicht nur im darin befindlichen Tüöttenmuseum Einblicke in die Arbeits- und Lebenswelt der wandernden Kaufleute - der Tüötten.

Auch die urige Upkammer mit Ihren herrlichen Fenstern, den Gemälden und Kacheln erzählt die Geschichte der Tüöttenfamilien. In gemütlicher Atmosphäre bildet die Upkammer einen angemessenen Rahmen für Ihren „großen Tag" und bietet Sitzgelegenheit für ungefähr 15 Hochzeitsgäste.

Upkammer im „Hotel Restaurant Einklang im Haus Telsemeyer"
Sunderstr. 2
49497 Mettingen

Gerne begrüßen wir Sie und Ihre Gäste auch im Trauzimmer des Schultenhofes. Nachdem die landwirtschaftliche Nutzung des Hofes 1993 aufgegeben wurde, ging dieser nach aufwändiger Restaurierung in das Eigentum der Gemeinde Mettingen über. Schon viele Paare haben sich seither im Fleet des Haupthauses das „Ja-Wort" gegeben und vielleicht möchten auch Sie daran anschließen.

Besonders beliebt ist der Schultenhof in den Sommermonaten. Im Schatten der Bäume haben Sie im Anschluss an die Trauung Gelegenheit auf Ihren „großen Tag" anzustoßen, ein wenig zu feiern und Fotos zu machen. Nach Absprache kann auch die an das Tauzimmer angrenzende Diele genutzt werden. Im Trauzimmer selbst stehen ca. 30 Sitzplätze zur Verfügung.

Schultenhof
Burgstr. 9
49497 Mettingen

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Personalausweis / Pass

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (falls Mettingen nicht Ihr Geburtsort ist; erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsortes)

  • Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit (falls Mettingen nicht Ihr Wohnort ist; erhältlich im Bürgerbüro Ihres Wohnortes)

  • ggfs. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt Ihres Eheschließungsortes)

  • ggfs. Geburtsurkunden der Kinder (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes Ihrer Kinder)

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung unter Umständen nicht vollständig ist, da in einigen Fällen weitere Unterlagen erforderlich sein können. Insbesondere ausländische Staatsangehörige sollten sich daher vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu besprechen.

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

  • 40,00 € (Prüfung der Ehefähigkeit)

  • 66,00 € (Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.)

  • 66,00 € (Termin außerhalb der Öffnungszeiten)

  • 10,00 € (Eheurkunde)

  • ca. 30,00 € (Stammbuch)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Typ Datei Dateigröße
Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung 210 KB Download
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung 207 KB Download

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935