Auf Wunsch kann aus dem Eheregister des Mettinger Standesamtes eine Eheurkunde (auch Internationale Eheurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass die Eheschließung in Mettingen stattgefunden hat oder eine Nachbeurkundung (bei Eheschließung im Ausland) vorgenommen wurde.
Sofern Sie die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Berling
Tel | 05452 52 - 31 |
Fax | 05452 52 - 931 |
Frau Diekmann
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Fax | 05452 52 - 933 |
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