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Eheurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Auf Wunsch kann aus dem Eheregister des Mettinger Standesamtes eine Eheurkunde (auch Internationale Eheurkunde)  oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass die Eheschließung in Mettingen stattgefunden hat oder eine Nachbeurkundung (bei Eheschließung im Ausland) vorgenommen wurde.

Sofern Sie die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935