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Fischereischein

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten, müssen Sie Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein.

Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt. Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaberin berechtigt.

Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung abgelegt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines in Mettingen ist der Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde und die bestandene Fischerprüfung.

Unterlagen

Erlaubnisurkunde (sofern der Fischereischein erstmalig ausgestellt wird)

aktuelles Passbild (sofern der Fischereischein erstmalig ausgestellt wird)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen (Termine der Fischerprüfungen) finden Sie auch unter www.kreis-steinfurt.de.

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

 8,00 € (Jugendfischereischein)

16,00 € (Jahresfischereischein)

48,00 € (Fünfjahresfischereischein)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Lämmel
Tel   05452 52 - 37
Fax 05452 52 - 937
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935
Frau Schüttken
Tel   05452 52 - 32
Fax 05452 52 - 932