Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten, müssen Sie Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein.
Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt. Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaberin berechtigt.
Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung abgelegt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines in Mettingen ist der Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde und die bestandene Fischerprüfung.
Unterlagen
Erlaubnisurkunde (sofern der Fischereischein erstmalig ausgestellt wird)
aktuelles Passbild (sofern der Fischereischein erstmalig ausgestellt wird)
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen (Termine der Fischerprüfungen) finden Sie auch unter www.kreis-steinfurt.de.
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
8,00 € (Jugendfischereischein)
16,00 € (Jahresfischereischein)
48,00 € (Fünfjahresfischereischein)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Formulare
Bürgerservice
Ansprechpartner
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