Die Gemeinde Mettingen unterhält die kommunalen Friedhöfe "Bahnhofstraße" und "Bergstraße“.
Bestattungen finden nach Absprache von montags bis samstags statt. Bitte berücksichtigen Sie, dass Erdbestattungen oder Einäscherungen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden müssen. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Folgende Grabarten können gewählt werden:
Erdreihengrab
Urnenreihengrab
Erdwahlgrab
Urnenwahlgrab
Pflegefreies Erd-Rasengrab
Pflegefreies Urnen-Rasengrab
Aschestreufeld
Sternenkinderfeld
Kindergrab
Urnen-Waldgrab
Kolumbarium
Sofern Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Für ein persönliches Gespräch und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie sich für die Einebnung einer Grabstätte vor oder nach Ablauf des Nutzungsrechts entscheiden, verwenden Sie bitte das Formular (Antrag auf Einebnung einer Grabstätte).
Eine Einebnung ist frühstens 5 Jahre vor Ablauf der letzten Ruhefrist möglich. Einebnungen finden jährlich im Frühjahr und Herbst statt.
Voraussetzungen
Unterlagen
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
Die jeweiligen Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung. Folgende Positionen sind dort u. a. genannt:
Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten
Bestattungsgebühren (z. B. Grabbereitung)
Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 31 |
Fax | 05452 52 - 931 |
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |
Tel | 05452 52 - 35 |
Fax | 05452 52 - 935 |