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Friedhofswesen

Die Gemeinde Mettingen unterhält die kommunalen Friedhöfe "Bahnhofstraße" und "Bergstraße“.

Bestattungen finden nach Absprache von montags bis samstags statt. Bitte berücksichtigen Sie, dass Erdbestattungen oder Einäscherungen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden müssen. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Folgende Grabarten können gewählt werden:

  • Erdreihengrab

  • Urnenreihengrab

  • Erdwahlgrab

  • Urnenwahlgrab

  • Pflegefreies Erd-Rasengrab

  • Pflegefreies Urnen-Rasengrab

  • Aschestreufeld

  • Sternenkinderfeld

  • Kindergrab

  • Urnen-Waldgrab

  • Kolumbarium

Sofern Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Für ein persönliches Gespräch und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie sich für die Einebnung einer Grabstätte vor oder nach Ablauf des Nutzungsrechts entscheiden, verwenden Sie bitte das Formular (Antrag auf Einebnung einer Grabstätte).

Eine Einebnung ist frühstens 5 Jahre vor Ablauf der letzten Ruhefrist möglich. Einebnungen finden jährlich im Frühjahr und Herbst statt.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Die jeweiligen Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung. Folgende Positionen sind dort u. a. genannt:

  • Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

  • Bestattungsgebühren (z. B. Grabbereitung)

  • Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935