Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z. B.:
Führungszeugnis für private Zwecke (N),
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (O),
erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke (NE)
erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (OE) und
Europäische Führungszeugnisse.
Wichtig: Ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE und OE) oder ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O) muss weiterhin persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Mettingen beantragt werden.
Sie können das Führungszeugnis persönlich bei jeder Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Der Antrag wird für Sie an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggfs. Postanschrift der Behörde, Aktenzeichen und Verwendungszweck
ggfs. schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundesjustizamt.de.
Weiterführende Links
Hinweise
Sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, bietet Ihnen das Bundesamt für Justiz inzwischen auch die Möglichkeit, den „Online-Antrag“ zu stellen.
Sie können den Antrag (Führungszeugnis Belegart N) auch online bei der Gemeinde Mettingen stellen, die diesen an das Bundeszentralregister weiterleitet.
Kosten
13,00 € - 17,00 €
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von ca. 1 – 2 Wochen wird das Führungszeugnis per Post an Ihre Meldeanschrift oder an die anfordernde Behörde gesandt.
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 37 |
Fax | 05452 52 - 937 |
Tel | 05452 52 - 35 |
Fax | 05452 52 - 935 |
Tel | 05452 52 - 32 |
Fax | 05452 52 - 932 |