Wenn Sie etwas verloren oder gar gefunden haben, sind Sie bei uns genau richtig! Wir sammeln und registrieren Fundsachen und geben sie -wenn möglich- dem Eigentümer zurück.
Grundsätzlich gilt: Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen. Verwenden Sie zur Anzeige und näheren Beschreibung der Fundsache das Formular (Fundanzeige). Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es keiner Fundanzeige.
Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, ist die Fundsache erst einmal aufzubewahren. Sofern Sie die Fundsache nicht selbst verwahren möchten, sprechen Sie dies bitte mit uns ab.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache.
Voraussetzungen
Unterlagen
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Verfahrensablauf
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Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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