Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, ist der Betrieb einer Gaststätte erlaubnispflichtig.
Sollten Sie eine Gaststätte in Mettingen betreiben wollen, ist neben der Gewerbeanmeldung auch die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis erforderlich. Bitte reichen Sie die benötigten Unterlagen frühzeitig bei uns ein.
Bitte denken Sie zudem daran, dass gerade im Gaststättengewerbe diverse rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Hygienerecht u. a. zu beachten sind. Da diese komplexe Rechtsmaterie hier nicht vollständig dargestellt werden kann, erkundigen Sie sich in der Planungs- und Vorbereitungsphase bitte rechtzeitig bei uns.
Vor Eröffnung des Betriebes setzen Sie sich bitte auch unbedingt mit dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt in Verbindung.
Erreichbarkeit:
Kreis Steinfurt
Lebensmittelüberwachungsamt
Klemens Neier, Lebensmittelkontrolleur
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Tel.: (0 25 51) 69 – 29 63
Voraussetzungen
Unterlagen
Formeller Antrag (siehe Anlage)
Ausfertigung des Pacht- / Mietvertrages
Führungszeugnis, Belegart: O (zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnsitzes; 13,00 €)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart: 9 (zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnsitzes; 13,00 €)
Auszug aus dem Handelsregister (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht)
Unterrichtungsnachweis, § 4 GastG (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller über die für den Gewerbebetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann)
Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim zuständigen Gesundheitsamt)
Grundrisszeichnung aller gewerblich genutzten Räumlichkeiten mit Angabe der Maße und Flächengröße (Nutzflächenberechnung)
(ggf. auch Kellergeschoss wegen Bierkeller, Abstell- und Lagerräume)
Barrierefreier Zugang
Anzeige von Automatenaufstellern
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen (Lebensmittelhygiene, Betriebskontrollen) finden Sie auch unter www.kreis-steinfurt.de.
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
300,00 € - 800,00 €
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Tel | 05452 52 - 30 |
Fax | 05452 52 - 930 |
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |