Auf Wunsch kann aus dem Geburtenregister des Mettinger Standesamtes eine Geburtsurkunde (auch Internationale Geburtsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass Sie in Mettingen geboren wurden oder eine Nachbeurkundung (bei Geburt im Ausland) stattgefunden hat.
Sofern Sie die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
Frau Berling
Tel | 05452 52 - 31 |
Fax | 05452 52 - 931 |
Frau Diekmann
Tel | 05452 52 - 33 |
Fax | 05452 52 - 933 |
Frau Overberg
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