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Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Auf Wunsch kann aus dem Geburtenregister des Mettinger Standesamtes eine Geburtsurkunde (auch Internationale Geburtsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass Sie in Mettingen geboren wurden oder eine Nachbeurkundung (bei Geburt im Ausland) stattgefunden hat.

Sofern Sie die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935