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49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist

In seiner Sitzung am 09.07.2025 hat der Rat der Gemeinde Mettingen beschlossen,
den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB mit Be­gründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Unterlagen sind in der Zeit vom

12.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025
über das Portal www.Bauleitplanung.nrw sowie unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) abrufbar.

Zusätzlich zu der vorgenannten Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mettingen,
Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich aus.

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft (Rücknahmefläche) zu schaffen.

Der Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen
ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:
Art der vorhandenen Informationen Urheber Thematischer Bezug
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Bauamt Mettingen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter)
1 Fachgutachten Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH, Münster Geotechnischer Bericht (03.08.2019)
1 Fachgutachten LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück, Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP) (November 2021)
2 Fachgutachten Flore B.-O., Osnabrück Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020)
2 Fachgutachten Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022)
1 Fachgutachten Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück Schätzung der Verkehrslärmbelastung
1 Fachgutachten Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH, Ahaus Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023)
1 Fachgutachten Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023)
1 Stellungnahme LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück Bauzeitenbeschränkung (02.02.2024)
1 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg: Abt. 6 – Bergbau und Energie in NRW, 15.05.2025 Bergbau
1 Stellungnahme Kreis Steinfurt, 21.05.2025 Natur- und Artenschutz
1 Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW, 06.05.2025 Wald (betrifft nur den Bereich der Rücknahmeflächen)
1 Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW, 30.04.2025 Landwirtschaftliche/Agrarstrukturelle Bedenken, Immissionsschutz
1 Stellungnahme Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, 30.04.2025 Bergbau
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder online unter
https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) vorgebracht werden.

Es wird darauf hin­gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290)
, das zuletzt durch Artikel 14b des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist - ist in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen,
die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bestätigung

Gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), die zuletzt durch VO vom 5. November 2015
(GV. NRW. S. 741) geändert worden ist), wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Mettingen mit dem Beschluss des Rates vom 09.07.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung

Gem. § 2 Abs. 3 und 4 der BekanntmVO in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Ge­meinde Mettingen wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.
Der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen werden hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, geändert zuletzt durch Artikel 2
des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024, kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Mettingen, den 10.07.2025

 

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin

Rählmann

 
Plankarte