Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Mettingen
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung für den geplanten Trassenverlauf der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle der hier beschriebenen Vorarbeiten auf jedem betroffenen Flurstück stattfinden.
Vorarbeiten:
Für die Durchführung der Arbeiten wird bei Bedarf im Vorfeld ein Freischnitt, im Umfang der für die Vorarbeit erforderlichen Fläche durchgeführt. Diese werden i.d.R. mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen durchgeführt. Zum Schutz des Bodens können, in Abhängigkeit der Witterungs- und Bodenverhältnisse, mobile Baustraßen (i.d.R. Lastverteilplatten aus Stahl) verlegt werden.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese i.d.R. von einem Bodenkundler begleitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Boden wieder verschlossen/rückverfüllt, sodass die Flächen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In der Regel sind die jeweiligen Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verste-
hen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von
MAI 2026 BIS JULI 2026
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, bzw. erst nach Ablauf des Zeitraums durchgeführt werden können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht.
Mit den Arbeiten haben wir die Firmen Kampfmittelbergung Lüneburg GmbH und die Köster GmbH (Frau Nicole Tappe; Telefon: 05592 927699; E-Mail: kontakt-balwin-1und2@geries.de) sowie die Archaeonet GbR (Frau Nicole Tappe; Telefon: 05592 927699; E-Mail: kontakt-balwin-1und2@gerries.de) beauftragt.
Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten verursachte Flur- und Aufwuchsschäden werden von unseren Dienstleistern in Abstimmung mit den Eigentümern/Bewirtschaftern aufgenommen. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümern und ggf. Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle notwendigen Vorarbeiten bereits auf Grundlage einer vorherigen Ankündigung durchgeführt werden konnten, können diese Ankündigung als gegenstandlos betrachten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*Innen und Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Stefan Sennekamp
Projektsprecher
TELEFON: 0152 22705497
E-MAIL: stefan.sennekamp@amprion.net
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE METTINGEN
Nachfolgende Flurstücke sind von den Untersuchungen und ggf. Zuwegung betroffen:
Gemarkung: Mettingen
Flur 037
Flurstücke:441;481;621;654
Flur 046
Flurstücke:217
Nachfolgende Flurstücke sind von einer Zuwegung betroffen:
Gemarkung: Mettingen
Flur 036
Flurstücke:773;781;848;907
Flur 037
Flurstücke:617;651;654
Die Bekanntmachung sowie eine vollständige Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie auch online unter https://www.amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/Bekanntmachungen/.
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung für den geplanten Trassenverlauf der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle der hier beschriebenen Vorarbeiten auf jedem betroffenen Flurstück stattfinden.
Vorarbeiten:
- Es wurden Bereiche identifiziert, in denen eine Überprüfung auf Kampfmittel erforderlich ist. Die Untersuchung erfolgt dabei überwiegend von der Oberfläche aus mittels Handgeräten. Bei Bedarf werden auch Bodenschichten unter dem Einsatz von Baggern abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten anschließend ggf. mit Fahrzeugen durchgeführt.
- Im Rahmen von archäologischen Untersuchungen finden Begehungen und Oberflächenabsuchungen statt. Stellenweise kommen Sonden oder händische Bodeneingriffe zum Einsatz. Auf verdächtigen Flächen erfolgt ein flächiger Abtrag der Oberfläche. Der Oberboden sowie gegebenenfalls darunterliegende Bodenschichten werden getrennt aufgenommen und abgelegt. Sobald Hinweise auf archäologische Strukturen auftreten, werden notwendige Bergungsarbeiten durchgeführt. Ggf. kann der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.
Für die Durchführung der Arbeiten wird bei Bedarf im Vorfeld ein Freischnitt, im Umfang der für die Vorarbeit erforderlichen Fläche durchgeführt. Diese werden i.d.R. mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen durchgeführt. Zum Schutz des Bodens können, in Abhängigkeit der Witterungs- und Bodenverhältnisse, mobile Baustraßen (i.d.R. Lastverteilplatten aus Stahl) verlegt werden.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese i.d.R. von einem Bodenkundler begleitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Boden wieder verschlossen/rückverfüllt, sodass die Flächen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In der Regel sind die jeweiligen Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verste-
hen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von
MAI 2026 BIS JULI 2026
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, bzw. erst nach Ablauf des Zeitraums durchgeführt werden können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht.
Mit den Arbeiten haben wir die Firmen Kampfmittelbergung Lüneburg GmbH und die Köster GmbH (Frau Nicole Tappe; Telefon: 05592 927699; E-Mail: kontakt-balwin-1und2@geries.de) sowie die Archaeonet GbR (Frau Nicole Tappe; Telefon: 05592 927699; E-Mail: kontakt-balwin-1und2@gerries.de) beauftragt.
Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten verursachte Flur- und Aufwuchsschäden werden von unseren Dienstleistern in Abstimmung mit den Eigentümern/Bewirtschaftern aufgenommen. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümern und ggf. Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle notwendigen Vorarbeiten bereits auf Grundlage einer vorherigen Ankündigung durchgeführt werden konnten, können diese Ankündigung als gegenstandlos betrachten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*Innen und Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Stefan Sennekamp
Projektsprecher
TELEFON: 0152 22705497
E-MAIL: stefan.sennekamp@amprion.net
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE METTINGEN
Nachfolgende Flurstücke sind von den Untersuchungen und ggf. Zuwegung betroffen:
Gemarkung: Mettingen
Flur 037
Flurstücke:441;481;621;654
Flur 046
Flurstücke:217
Nachfolgende Flurstücke sind von einer Zuwegung betroffen:
Gemarkung: Mettingen
Flur 036
Flurstücke:773;781;848;907
Flur 037
Flurstücke:617;651;654
Die Bekanntmachung sowie eine vollständige Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie auch online unter https://www.amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/Bekanntmachungen/.