Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m §§ 63
und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Gemeinde Mettingen am 14.09.2025
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