Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Mettinger Aa“ vom 05.11.2008 endete die Amtszeit des Verbandsausschusses am 31.12.2024.
Aufgrund des § 11 Absatz 3 der vorgenannten Satzung bleiben nach Ablauf der Amtszeit die Ausschussmitglieder bis zum Eintritt der neuen Mitglieder im Amt.
Zur Wahl des Ausschusses der Unterhaltungsverbandes „Mettinger Aa“ werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung die Mitglieder der Gruppe A (Erschwerer)
und der Gruppe B (Gewässeranlieger) unabhängig davon, ob sie im Mitgliederverzeichnis aufgenommen sind oder nicht, zu einer Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitgliederversammlung findet statt am
Dienstag, dem 18.11.2025 um 11.00 Uhr
im Ratssaal der Gemeinde Mettingen,
Markt 6 - 8, 49497 Mettingen
(Zugang über das Hotel-Restaurant Einklang).
Tagesordnung:
1. Bestimmung eines Mitgliedes zur Unterzeichnung der Niederschrift
2. Bericht über die bisherige Verbandstätigkeit
3. Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppe A (Erschwerer) und der Gruppe B (Gewässeranlieger)
4. Anfragen und Mitteilungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlen gemäß § 10 Absatz 3 der Verbandssatzung durchgeführt werden und die Mitgliederversammlung
ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Mettingen, den 06.11.2025
Unterhaltungsverband „Mettinger Aa“
Der Verbandsvorsteher
Im Auftrag:
gez.
Daut