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Haushaltssatzung der Gemeinde Mettingen für das Haushaltsjahr 2026


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Mettingen für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab
Montag, 05.01.2026, im Rathaus - Zimmer 103 - während der Dienststunden öffentlich aus.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn
der Auslegung Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung Mettingen, Markt 6-8, 49497 Mettingen, erheben.

Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Mettingen in öffentlicher Sitzung.

Mettingen, 17.12.2025


Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin


 
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Haushaltssatzung 2026 Entwurf (77 KB) Download