Haushaltssatzung der Gemeinde Mettingen für das Haushaltsjahr 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Mettingen für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab
Montag, 05.01.2026, im Rathaus - Zimmer 103 - während der Dienststunden öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn
der Auslegung Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung Mettingen, Markt 6-8, 49497 Mettingen, erheben.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Mettingen in öffentlicher Sitzung.
Mettingen, 17.12.2025
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
| Typ | Datei | Inhalt | |
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| Haushaltssatzung 2026 Entwurf (77 KB) | Download |