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Lärmaktionsplan 4. Runde für die Gemeinde Mettingen

hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 im Verfahren gemäß § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärm-
karten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Die Planung ist erforderlich, um in Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der darauf fußenden nationalen Gesetzgebung auf der Basis der Kartierungen der gegebenen Lärmsituation, Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen sichtbar zu machen und zu regeln. Die Planung dient grundsätzlich auch dem Schutz „Ruhiger Gebiete“.


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Gemeinde Mettingen in seiner Sitzung am 20.03.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mettingen, 20.08.2024

 


i.V. Böhmann

allg. Vertreter der Bürgermeisterin
 
Inhalt
Lärmaktionsplan Download
Ergebnisse der Lärmkatierung Download